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Ab 1.1.2010 unterstützen die kantonalen Gebäude-Programme im Rahmen von Sanierungen auch zusätzlich die Wärmedämmung im Flachdachbereich. Der diesbezügliche Förderbeitrag betrug am 1.1.2017 Fr. 60.00/m2 ( Kanton).
Voraussetzungen sind: Baujahr vor 2000, sowie dass nach der Sanierung ein U-Wert von minimal 0.20 W/m2K erreicht wird.
In den meisten Fällen gelingt es, das bestehende Flachdach auf einfache Weise erfolgreich „nachzurüsten“.
Bestandesaufnahme der bestehenden Flachdachkonstruktion sowie des Zustandes der einzelnen Schichten durch den Flachdachspezialisten. In den meisten Fällen kann dies auf einfache Weise mittels Kontrollöffnungen erfolgen. Die Kosten für solche Vorarbeiten belaufen sich in der Regel zwischen Fr. 500.00 und Fr. 900.00. Bei einer Auftragserteilung für eine entsprechende Sanierung wird dieser Betrag angerechnet, beziehungsweise zurückerstattet.
Berechnung der Dicke der erforderlichen Wärmedämmung, damit der geforderte U-Wert von 0.20 W/m2K auch tatsächlich erreicht wird.
Erstellen des Sanierungskonzepts, inklusive Kostenvoranschlag. Dabei müssen die bestehenden Gefällsverhältnisse, die Höhe des Dachrandes sowie der Zustand der bestehenden Abdichtung und Wärmedämmung miteinbezogen werden. Alle intakten Teile des Flachdaches werden belassen und weiter verwendet.
Details siehe: www.dasgebaeudeprogramm.ch
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