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Subventionen

Ab 1.1.2010 unterstützen die kantonalen Gebäude- Programme im Rahmen von Sanierungen auch zusätzlich die Wärmedämmung im Flachdachbereich. Der diesbezügliche Förderbetrag beträgt am 1.1.2017 Fr. 60.00/m2 ( Kanton).

Voraussetzungen sind: Baujahr vor 2000, sowie dass nach der Sanierung ein U-Wert von minimal 0.20W/m2 K erreicht und nachgewiesen wird.

Die Umsetzung

In den meisten Fällen gelingt es, das bestehende Flachach auf einfache Weise erfolgreich « nachzurüsten ».

Das Vorgehen

Bestandsaufnahme der bestehenden Flachdachkonstruktion sowie des Zustandes der einzelnen Schichten durch den Flachdachspezialisten. In den meisten Fällen kann dies auf einfache Weise mittels Kontrollöffnungen erfolgen. Die Kosten für solche Vorarbeiten belaufen sich in der Regel auf zwischen Fr. 500.00 und Fr. 900.00. Bei Auftragserteilung für eine entsprechende Sanierung wird dieser Betrag angerechnet, beziehungsweise zurückerstattet.

Berechnung der Dicke der erforderlichen Wärmedämmung, damit der geforderte U-Wert von 0.20 W/m2 K auch tatsächlich erreicht wird.

Erstellen des Sanierungskonzepts, inklusive Kostenvoranschlag. Dabei müssen die bestehenden Gefällsverhältnisse, die Höhe des Dachrandes sowie der Zustand von Abdichtung und Wärmedämmung miteinbezogen werden. Alle intakten Teile des Flachdachs werden belassen und weiter verwendet.

Antrag an den Kanton für die Förderbeitrag.

Details siehe unter:  www.dasgebaeudeprogramm.ch